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How to make a fake Deutsche Hochschule der Polizei urkunde, buy German Police University diploma, order fake diploma in Germany. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Münster-Hiltrup die Zentral-Polizeischule für die britische Zone gegründet. Am 5. September 1945 fand im Beisein von Vertretern der alliierten Militärregierung die offizielle Eröffnung der Polizeischule im ehemaligen Kriegsgefangenenlager Haus Spital statt. Ab 1949 hieß sie Polizei-Institut Hiltrup, von 1973 bis 2005 Polizei-Führungsakademie.

Am 27. Januar 2005 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPolG), das am 15. Februar 2005 in Kraft trat. Die Gründungsphase begann am 1. März 2006 und endete am 23. Oktober 2008. Träger der Hochschule sind die Innenministerien und -senate der Länder und des Bundes auf der Grundlage des Abkommens über die Deutsche Hochschule der Polizei von 1973 (mit späteren Änderungen, zuletzt 2006). Im Jahr 2013 erfolgte die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Am 15. Dezember 2016 wurde die DHPol durch den einstimmigen Beschluss des Landtags ins nordrhein-westfälische Hochschulgesetz aufgenommen. Seit dem 10. Juli 2017 ist die DHPol Vollmitglied der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW.

Die Deutsche Hochschule der Polizei gliedert sich in drei Departments, denen die 15 Fachgebiete zugeordnet sind. Neun der Fachgebiete werden von Professoren geleitet. Die übrigen sechs Fachgebiete leiten Polizeibeamte, die für die Dauer ihrer Tätigkeit an der DHPol von den Länderpolizeien, der Bundespolizei oder dem Bundeskriminalamt an die Hochschule abgeordnet werden. Neben den Fachgebieten, die die Lehre im Masterstudiengang, die Forschung und Fortbildung verantworten, umfasst die DHPol die Hochschulleitung, Stabsstellen und die Hochschulverwaltung.

Die Deutsche Hochschule der Polizei bietet einen akkreditierten Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an. Der zweijährige Studiengang ist interdisziplinär angelegt und bereitet die Studierenden auf Tätigkeiten im höheren Polizeidienst vor. An der Hochschule studieren Angehörige der Polizeien des Bundes und der Länder, die in den höheren Polizeidienst aufsteigen möchten. Zulassungsvoraussetzung für ein Studium ist eine Einstellung bei einer der Polizeibehörden der Länder oder des Bundes, ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens 6 Semestern Dauer (Bachelor-Grad oder Diplom-Verwaltungswirt (FHöV)) oder der Aufstieg aus dem gehobenen Polizeidienst.